Zahlungsbedingungen der Rechnung und Inverzugsetzung des Kunden wie sie von der Behörde für Elektrische Energie und Gas festgelegt sind.
Der Kunde muss die Rechnung innerhalb das Verfallsdatums zahlen welches auf der Rechnung angegeben ist.
Falls die Zahlung innerhalb dieses Datums und bei der Bankverbindung der SEA erfolgt, so dürfen keine Gebühren zu Lasten des Kunden gesetzt werden. Falls die Zahlung nach der Fälligkeit erfolgt, so darf die SEA vom Kunden die Inverzugsetzungszinsen in gleicher Höhe des Diskontsatzes (TUS) zusätzlich um 3,5% erhöht für die Dauer der Verspätung verlangen. Die SEA darf zudem auch noch die Postspesen für die Zustellung einer eventuellen Zahlungsaufforderung verrechnen.
Modalitäten und Zeiten einer Stromlieferungsaussetzung:
Sollte die Zahlung der Rechnung nicht innerhalb der in der Rechnung angegebenen Fälligkeit erfolgen, so schickt die SEA eine Aufstellung mittels Einschreibebrief mit der Angabe:
Um Probleme bei der Zahlung der Stromrechnung zu vermeiden, wird die Unterzeichnung eines Dauerauftrags bei einer Bank angeraten.
Der Kunde muss die Rechnung innerhalb das Verfallsdatums zahlen welches auf der Rechnung angegeben ist.
Falls die Zahlung innerhalb dieses Datums und bei der Bankverbindung der SEA erfolgt, so dürfen keine Gebühren zu Lasten des Kunden gesetzt werden. Falls die Zahlung nach der Fälligkeit erfolgt, so darf die SEA vom Kunden die Inverzugsetzungszinsen in gleicher Höhe des Diskontsatzes (TUS) zusätzlich um 3,5% erhöht für die Dauer der Verspätung verlangen. Die SEA darf zudem auch noch die Postspesen für die Zustellung einer eventuellen Zahlungsaufforderung verrechnen.
Modalitäten und Zeiten einer Stromlieferungsaussetzung:
Sollte die Zahlung der Rechnung nicht innerhalb der in der Rechnung angegebenen Fälligkeit erfolgen, so schickt die SEA eine Aufstellung mittels Einschreibebrief mit der Angabe:
- des letzten Zahlungstermins (10 Tage)
- der Mitteilungsmodalitäten über die erfolgte Zahlung (mittels FAX unter der Nr. 0474 524417)
- der Anzahl der Tage die zwischen des letzten Zahlungstermins und der Stromlieferungsaussetzung vergehen (10 Tage) falls der Kunde weiterhin nicht die Rechnung zahlt.
- Falls die Zahlungsquittung dem Beauftragen für die Suspendierung der Stromlieferung vorgelegt wird, werden auf jeden Fall € 25,31 für den geplanten Eingriff verlangt.
- Falls die Stromlieferung ausgesetzt wird, so darf die SEA sie innerhalb des nächsten Werktags an dem die erfolgte Zahlung festgestellt wurde wieder aktivieren. Für die Reaktivierung der Stromlieferung werden dem Kunden die Spesen in Höhe von € 50,61 in Rechnung gestellt.
Um Probleme bei der Zahlung der Stromrechnung zu vermeiden, wird die Unterzeichnung eines Dauerauftrags bei einer Bank angeraten.
