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Zahlung Rechnungen

Hinweise für die Zahlung

Die Begleichung der Rechnung kann folgenderweise erfolgen:
a) durch Banküberweisung, d.h. Gutschrift auf das K/K der SEA S.C. - Gen. bei der Raiffeisenkasse Gadertal IBAN IT 22 C 08010 58830 000304014502, wobei als
Einzahlungsgrund Nummer und Datum der Rechnung anzugeben sind. Die Höhe der Gebühren hängt vom jeweiligen Kreditinstitut ab.
b) durch Bankdauerauftrag, der in manchen Fällen auch kostenlos angeboten wird.

Details Zahlungen und Prozedur im Fall von Einstellung der Lieferung (morosità)

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Nicht-Begleichung innerhalb von mindestens 15 Tagen ab Rechungsfälligkeit die Verfahren, die bei Zahlungssäumigkeit des Kunden vertraglich vorgesehen sind, eingeleitet werden. Die SEA S.C. – Gen. wird eine eigene Zahlungsmahnung mittels Einschreibebriefes ausstellen und darin die Begleichung der Stromrechnung binnen 15 Kalendertagen ab Datum der Mahnung anfordern, wobei die Postgebühren der nächstfolgenden Stromrechnung angelastet werden. Nach erfolgter Bezahlung muss der Kunde eine Kopie des betreffenden Zahlungsbelegs unverzüglich bei unseren Schaltern abgeben oder an die SEA S.C. – Gen. übermitteln. Die erwähnte Mahnung kann vorsehen, dass die SEA S.C. – Gen. nach weiteren, ab Fälligkeitsfrist laut Mahnschreiben fruchtlos verstrichenen 3 Arbeitstage und nicht erfolgter Abgabe oder Übermittlung des Zahlungsbelegs an den Betrieb – außer in den ausdrücklich laut Verordnungen der zuständigen Behörden vorgesehenen Fällen die Einstellung der Stromlieferung an einer oder mehreren auf Namen denselben Kunden lautenden Abnahmestellen ausführen. Soweit die erforderlichen technischen Voraussetzungen des Messgeräts gegeben sind, wird bei Niederspannungs-Endkunden – vor Einstellung der Lieferung – eine Reduzierung der Leistung auf 15% der vertraglichen Leistung vorgenommen. Sollte der Endkunde nach 10 Tagen ab obgenannter Leistungsreduzierung die Zahlung noch nicht geleistet haben, so wird die Lieferung eingestellt. Für die Einstellung ist eine Anlastung von Euro 48,81 + MwSt vorgesehen, die in einer der nächsten Stromrechnungen angelastet wird. Im Falle von Zählern in Fernverwaltung beträgt die Anlastung Euro 35,91 + MwSt. Sind die Dienste einmal gesperrt oder reduziert, hängt deren Reaktivierung vom Nachweisen der Bezahlung des geschuldeten Betrages ab und sie erfolgt innerhalb des
ersten Werktages, nachdem die SEA S.C. – Gen. über die getätigte Bezahlung Bescheid erhalten hat; in diesem Fall allerdings ist der Kunde angehalten, der SEA S.C. – Gen. den einschlägigen Originalbeleg vorzulegen. Auf jeden Fall werden die Kosten für die Reaktivierung auf einer der nächsten Stromrechnungen angelastet.